Fr die Befrderungskategorie siehe Sondervorschrift 671.
Dieser UN-Nummer ist ab dem 01.01.2019 in Tabelle A des ADR keine Verpackungsgruppe mehr zugeordnet. Laut Sondervorschrift 251 muss fr Zwecke der Beschreibung der gefhrlichen Gter im Befrderungspapier gem Absatz 5.4.1.1.1 die im Befrderungspapier angegebene Verpackungsgruppe der strengsten Verpackungsgruppe entsprechen, die einem der im Chemie-Testsatz enthaltenen Stoffe zugeordnet ist. Wenn der Chemie-Testsatz nur gefhrliche Gter enthlt, denen keine Verpackungsgruppe zugeordnet ist, muss im Befrderungspapier keine Verpackungsgruppe angegeben werden.
Fr diesen Chemie-Testsatz gelten nach den o. a. Sondervorschriften die Verpackungsgruppe II und die Befrderungskategorie 2.